Übersicht der angebotenen Klassen

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B beträgt 18 Jahre. Eine Ausnahme bildet das Begleitete Fahren (BF17).

Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu erwerben, nämlich die Führerscheinklasse BF17.

Mit diesem Führerschein darf, wie bereits oben erwähnt, ab 17 Jahren ein Fahrzeug gefahren werden. Es muss jedoch eine Begleitperson dabei sein.

Diese Person muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Es können auch mehrere Personen eingetragen werden. Dies gilt bis zum 18.

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse B78

Kraftfahrzeuge wie in Klasse B mit der Auflage, dass nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden dürfen.

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

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